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Steuerfreibeträge und Sparen

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Wer sich hier zu Lande als angehender Unternehmer versucht und selbstständig macht, sollte auch mit den Feinheiten des deutschen Steuerrechts vertraut sein. Insbesondere was die Einkommenssteuer und Umsatzsteuer anbelangt, gilt es einige Feinheiten zu berücksichtigen, die vor allem für Existenzgründer wichtig sind. Wer hier richtig anfängt, kann gleich zu Beginn Kosten und Steuern sparen.

Von Steuerfreibeträgen ist immer dann die Rede, wenn Steuern erst ab einem gewissen Schwellenwert erhoben werden. Das deutsche Steuerrecht kennt mehrere Steuerarten, bei denen ein Freibetrag zur Anwendung kommt. Darunter wäre z.B. auch die Einkommensteuer zu nennen. So kennt das deutsche Recht für Einkommenssteuer einen Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommenssteuer bezahlt werden muss. Gegenwärtig liegt dieser Grundfreibetrag bei 7 834 €.

Des Weiteren kommen insbesondere Kleinunternehmer in den Genuss der Tatsache, dass sie keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer in ihren Rechnungen ausweisen müssen. Dies bleibt aber auch nur solange so, solange sich ihre jährlichen Einnahmen unter einem gewissen Schwellenwert bewegen. Gegenwärtig liegt dieser Schwellenwert Bei 17 500 € jährlich. Dies erspart dem Kleinunternehmer einiges an Aufwand, da in der jährlichen Steuererklärung keine einzutreibende Umsatzsteuer berücksichtigt werden muss.

Daraus ergibt sich die Logik, bei der Unternehmensgründung immer zunächst etwas niedriger zu stapeln und die zu erwartenden Gewinne etwas niedriger einzuschätzen. Denn wer gleich zu Beginn hohe Einnahmen zu verbuchen hat, muss auch mehr an Vater Staat abdrücken – ob er will oder nicht. Des Weiteren ist es günstiger, wenn man bei Unternehmensgründung gegenüber dem Finanzamt eine etwas niedrigere Prognose abgibt. Wer hingegen gleich sagt, dass er mehr verdienen wird als ein Kleinunternehmer, dann aber irrt und seine Berechnungen nach unten korrigieren muss, auf den schaut das Finanzamt dann besonders. Den Ball zu Beginn flach zu halten, ist also gerade bei der Existenzgründung eher von Vorteil. Das soll natürlich nicht heißen, dass man nicht entsprechend viel Aufwand in das neue Geschäft reinsteckt. Jedoch sollte man gegenüber dem Finanzamt nicht allzu hohe Gewinnerwartungen prognostizieren. Und wer ganz klein anfängt, kommt vielleicht noch in den Genuss vom Steuerfreibetrag.

Als Unternehmer hat man es in Deutschland gewiss nicht allzu leicht. An jeder Ecke muss man sich rechtfertigen, erklären und einschätzen. Steuern, mit denen man sich vorher nur eingeschränkt oder überhaupt nicht auseinandersetzen musste, erheben ihrer grausiges Haupt. Kapitalsteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer – das wird teuer! Außer man weiß worauf man sich einlässt, und kennt die entsprechenden Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Doch am Papierkrieg, der damit einhergeht, führt im Land der Bürokratie leider kein Weg vorbei.